Grundgesetzliche Gedanken

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird heute 70 Jahre alt. An dieser Stelle wiederhole ich nicht die Geschichtsstunde rund um den Parlamentarischen Rat und ähnliche Dinge, die in diesen Tagen überall in den Medien zu sehen sind. Stattdessen führe ich den Hinweis des Bundespräsidenten fort, der sich beim Volk mehr Wissen über das Grundgesetz wünscht, und schaue mir die Grundrechte mal genauer an und kommentiere sie. Außerdem stelle ich die Verbindung zwischen dem Grundgesetz und der Europäischen Union her.

In Berlin sind die Grundrechte öffentlich an einer Wand am Jakob-Kaiser-Haus zu lesen.
Foto aus Wikimedia Commons: Michael Rose, JKH-19 Artikel, CC BY-SA 3.0

Vorab weise ich darauf hin, dass ich hier als juristischer und politischer Laie schreibe. Ich verlinke nachfolgend die Gesetzestexte der einzelnen Artikel, um Platz zu sparen.

GG Artikel 1

Artikel 1 steht nicht zufällig an erster Stelle. Die unantastbare Würde des Menschen ist die Grundlage für alle anderen Handlungen. Hier erkennt man auch gleich deutlich, in welchem Kontext das Grundgesetz entstanden ist. Der wichtige Satz, der übrigens durch die sogenannte Ewigkeitsklausel geschützt wird, ist eine direkte Antwort auf die Zeit des Nationalsozialismus, in der die Menschenwürde auf die schlimmste Weise zerstört wurde. Außerdem zeigt er, dass man für so etwas Wichtiges keine langen Texte, sondern nur sechs Wörter braucht.

GG Artikel 2

Artikel 2 führt den Gedanken letztlich fort. Die Freiheit ist eine der wichtigsten Grundlagen der Demokratie. Wir haben die Diktatur überwunden und wollen sie nie wieder erleben. Dazu gehört auch der Schutz des Lebens. Folter oder Konzepte wie „unwertes“ Leben darf es nie mehr geben.

GG Artikel 3

Bei Artikel 3 müssen wir genauer hinsehen. Es geht nicht darum, dass alle Menschen gleich sein sollen. Sie sind gleichberechtigt. Das gilt auch für Männer und Frauen. Für den zweiten Satz des Artikels in seiner klaren Form hat Elisabeth Selbert hartnäckig gekämpft, wie im Spielfilm Sternstunde ihres Lebens zu sehen ist. Ganz umgesetzt ist er bis heute nicht, wenn wir an ungleiche Löhne u.ä. denken. Rassismus darf es ebenfalls nicht geben.

GG Artikel 4

Artikel 4 ermöglicht es, dass Christen, Juden, Muslime und Angehörige anderer Religionen in Deutschland nebeneinander existieren und ihren Glauben leben. Das müssen auch die Rechtsextremen von AfD und Pegida einsehen. Das christliche Abendland ist nicht in Gefahr. Junge Menschen werden bei der Gewissensentscheidung im Rahmen von Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung mit Absatz 3 des Artikels konfrontiert.

GG Artikel 5

Artikel 5 ist ebenso wichtig und steht trotzdem oft im Mittelpunkt von Diskussionen. Dank der Meinungsfreiheit dürfen wir sagen und schreiben, was wir wollen. Dennoch gibt es Grenzfälle, beispielsweise bei der Frage, was in der Satire und Kunst allgemein erlaubt ist. Wie wertvoll die Pressefreiheit ist, sehen wir aktuell in Österreich, aber auch bei den intoleranten Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten Ungarn und Polen. In Deutschland werden die Medien nicht mehr gleichgeschaltet.

GG Artikel 6 bis 9

Artikel 6 zeigt, dass auch solche privaten Dinge wie Ehe und Familie vom Grundgesetz geschützt werden. Kinder werden von den Eltern erzogen. Abseits der Schulpflicht greift der Staat nur ein, wenn es große Probleme gibt und das (leider oft überlastete) Jugendamt gefragt ist. Aktuell gibt es Forderungen, die Kinderrechte noch deutlicher ins Grundgesetz zu schreiben. Allerdings gelten die Grundrechte sowieso für jeden Menschen, unabhängig vom Alter.

Artikel 7 zeigt die Bedeutung der Bildung. Die Schulpflicht existiert zu Recht. Leider ist die Bildungspolitik eines der am stärksten vernachlässigten Themen und auch schlecht gestaltet. Das Spezialthema Religionsunterricht ist leider oft Aufhänger für überhitzte Diskussionen.

Artikel 8 kommt vor allem bei Demonstrationen auf der Straße zur Anwendung. Es ist wesentlich für die Demokratie, seine Meinung nicht nur alleine, sondern auch gemeinsam mit anderen kundzutun. Das zeigen große Bewegungen wie Fridays for Future oder zuvor die Proteste angesichts der EU-Urheberrechtsreform. Insbesondere bei Versammlungen rechtsextremer Gruppen kommt es regelmäßig zu Abwägungen, wie weit die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden kann oder muss.

Artikel 9 klingt zunächst nach typisch deutscher Vereinsmeierei. Doch Vereinigungen gibt es nicht nur im Sport oder Kleingarten, sondern auch bei politischen Parteien, die von Jedermann gegründet werden können. Grundsätzlich gilt hier wie bei Artikel 8 das alte Motto: Gemeinsam sind wir stark.

GG Artikel 10 bis 13

Artikel 10 verhindert, dass in Deutschland ein Überwachungsstaat wie mit der Stasi der DDR oder wie in China aufgebaut wird. Allerdings spielt hier in der modernen Welt auch der Datenschutz im Internet eine wichtige Rolle, der durch mächtige Konzerne und Hackerangriffe gefährdet wird. Das ist eine Welt, die den Vätern und Müttern des Grundgesetzes noch nicht bekannt war.

Artikel 11 garantiert uns eine Freizügigkeit, die wir mittlerweile nicht nur in der Bundesrepublik, sondern in der ganzen Europäischen Union, vor allem im Schengen-Raum genießen dürfen.

Artikel 12 ermöglicht es jedem Bürger, sich gemäß seiner Interessen sowie seiner persönlichen Stärken und Schwächen zu entfalten. Man muss nur einen geeigneten Arbeitsplatz finden. Der Hinweis auf Zwangsarbeit ist wiederum eine Reaktion auf die NS-Zeit. In Artikel 12a kamen Bestimmungen zur Wehrpflicht hinzu.

Artikel 13 schützt die Privatsphäre daheim, sofern wir dieses nicht freiwillig durch moderne Technik konterkarieren. In diesem Artikel stehen auch Ausführungen, die wir mit Begriffen wie Durchsuchungsbefehl und Gefahr im Verzug verbinden.

GG Artikel 14 bis 19

Artikel 14 schützt unser Eigentum. Doch weist auch auf Verpflichtung hin, der viele (reiche) Menschen durch Stiftungen, Spenden u.ä. nachkommen. Das Thema Enteignung, das im letzten Abschnitt angesprochen wird, hat zuletzt durch die Debatte um Kevin Kühnert Aufmerksamkeit bekommen.

Artikel 15 führt das letztgenannte Thema fort.

Artikel 16 garantiert, dass wir nicht staatenlos werden, wie es beispielsweise den Juden in der NS-Zeit passierte. Auch Auslieferungen sind nicht möglich. Spannender ist der später hinzugefügte Artikel 16a. Denn hier ist das Asylrecht für politisch verfolgte Menschen festgehalten, das spätestens seit der Flüchtlingskrise wieder gegen ausländerfeindliche Angriffe verteidigt werden muss.

Artikel 17 ermöglicht uns Petition und gibt uns damit auch abseits von Wahlen eine Stimme. Besonders einfach wurde dies durch Online-Plattform wie beim Bundestag und auf den Websites Open Petition und Change.org.

Artikel 18 zeigt, dass man die Grundrechte ernst nehmen muss und nicht missbrauchen darf.

Artikel 19 regelt, inwiefern die Grundrechte eingeschränkt dürfen. Dabei muss man wegen der Bedeutung der Rechte sehr vorsichtig vorgehen.

Verbindung zu Europa

Durch diese Charta sind auch in der EU Grundrechte geschützt.
Foto aus Wikimedia Commons: Trounce, 02CFREU-Preamble, CC BY 3.0

Nach der Jahrtausendwende schuf die Europäische Union eine Charta der Grundrechte. Ähnlich wie die ersten Artikel des Grundgesetzes regelt sie wichtige Rechte, die für alle Menschen und ein friedliches Zusammenleben wichtig sind. Interessant ist dabei, dass der erste Satz des ersten Artikels mit dem Grundgesetz identisch ist. Er lautet in der deutschen Übersetzung ebenfalls: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das zeigt, wie stark dieser Satz ist.

Auch in den folgenden Artikeln sehen wir viele Parallelen zum Grundgesetz bei Rechten wie körperliche Unversehrtheit, Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung. In anderen Punkten ist die EU-Charta – wohl auch wegen ihrer späteren Entstehungszeit – genauer, zum Beispiel beim Datenschutz (Artikel 8) und Rechten für Kinder und ältere Menschen (Artikel 24 und 25).

Nutzt das Wahlrecht!

Nicht zu den Grundrechten gehört das Wahlrecht. Es ist (für die Bundestagswahl) in Artikel 38 des Grundgesetzes festgeschrieben. Wir sollten es trotzdem regelmäßig nutzen, weil eine Demokratie nur funktioniert, wenn sich die Bürger aktiv beteiligen. Im Gegensatz zu diktatorisch regierten Menschen haben wir in Deutschland die Chance, mit dem Kreuz auf dem Stimmzettel Einfluss auf die Politik zu nehmen. Dieses Recht müssen wir würdigen. Für die EU ist dieses Recht in der oben erwähnten Grundrechte-Charta in Artikel 39 garantiert. Deshalb nutzt das Wahlrecht und geht am Sonntag, 26. Mai zur Europawahl ins Wahllokal!