3. Oktober – der Feiertag der Bürokraten
„Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.“ Dieser Satz steht im ersten Absatz von Artikel 1 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands, kurz Einigungsvertrag genannt. Sowohl der zitierte Satz als auch der Name des Vertrags klingen sehr bürokratisch und sind es auch. Das Datum, das an dieser Stelle genannt wird, ist aber der Grund dafür, dass heute der Tag der deutschen Einheit begangen wird. Doch den Nationalfeiertag feiert kaum jemand. weiterlesen …